Direktion 032 753 85 75 · Werktage 8.00 – 12.00 UhrRte des Longschamps 36, 2068 Hauterive
EMS Beaulieu EMS BeaulieuPflegeheim · Hauterive NE

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Aufnahme und Tarife

Die Schritte für den Eintritt ins EMS Beaulieu, der Pensionspreis und mögliche finanzielle Unterstützung. Unsere Direktion begleitet Sie bei jedem Schritt.

Ablauf

Die Schritte einer Aufnahme

Im Kanton Neuenburg setzt jeder Langzeiteintritt in ein Pflegeheim eine Abklärung durch die Beratungsstelle AROSS voraus.

  1. AROSS kontaktieren

    Die Beratungsstelle klärt die Situation der älteren Person ab und empfiehlt eine passende Lösung. aross.ch

  2. Aufnahmegesuch einreichen

    Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und senden Sie es an die Direktion. Wir melden uns bei Ihnen für einen Besuch.

  3. Den Beherbergungsvertrag erhalten

    Wir senden der Bewohnerin oder dem Bewohner, der Vertrauensperson oder dem Beistand den Vertrag in zwei Exemplaren, eine Eintrittsbestätigung und die Liste der wichtigen Kontakte.

  4. Den Eintritt vorbereiten

    Kopie des Familienbüchleins oder Wohnsitzbestätigung, Anzahlung von Fr. 5'000.– sowie einige administrative Schritte (siehe unten).

Tarife 2026

Täglicher Pensionspreis 2026

EinzelzimmerFr. 160.30pro Tag
ZweibettzimmerFr. 145.30pro Tag

Der Pensionspreis wird ab dem ersten Tag verrechnet. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen beträgt er Fr. 122.80 + Fr. 23.– KVG-Beteiligung, gültig ab Erhalt des Entscheids der CCNC; die seit dem Eintritt zu viel verrechnete Differenz wird rückwirkend erstattet.

Zusätzlich verrechnete Leistungen

Eintrittsgebühr (einmal pro Aufenthalt)Fr. 300.–
Mahlzeit für BesuchendeFr. 15.–
Transport, GrundtaxeFr. 20.– + 1.50/km
Begleitperson bei einem TransportFr. 35.–/h
Grössere Änderungen, pro Kleidungsstückmax. Fr. 20.–
Kleidermarkierung (Etiketten zusätzlich)max. Fr. 80.–
Coiffeur, Fusspflege, Kosmetik, chemische Reinigungnach effektiven Kosten
Portokosten für Postzum Selbstkostenpreis

Alle Details in den Anhängen 2 und 3 der Aufenthaltsbedingungen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind gegen Vorlage einer Bestätigung des Hauses von der SERAFE-Abgabe befreit.

Rechnungsstellung

Die Monatsrechnung

Jeden Monat erhält die Bewohnerin oder der Bewohner, die finanziell verantwortliche Person oder der Beistand eine Rechnung mit:

  • dem täglichen Pensionspreis;
  • der Beteiligung an den Pflegekosten zulasten der Bewohnerin oder des Bewohners;
  • den einzeln verrechneten individuellen Leistungen;
  • den gewünschten Leistungen, die nicht im Pensionspreis enthalten sind.

Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Die Pflege wird direkt den Krankenkassen verrechnet, je nach Pflegebedarf, den unsere Pflegefachpersonen mit den Instrumenten PLEX und PLAISIR einstufen.

Finanzierung

Wenn die eigenen Mittel nicht reichen

Ein Gesuch um Ergänzungsleistungen wird bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort eingereicht. Decken diese die Rechnung nicht vollständig, kann am selben Ort ein Gesuch um individuelle Unterstützung gestellt werden.

Personen im Langzeitaufenthalt können zudem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns fragen

Eine andere Frage? Rufen Sie die Direktion an unter 032 753 85 75, werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Woran ist beim Eintritt zu denken?
  • Der Krankenkasse den Wechsel der Hausärztin oder des Hausarztes melden.
  • Die Privathaftpflichtversicherung kündigen: Das Pflegeheim deckt Schäden, die eine Bewohnerin oder ein Bewohner verursacht.
  • Mit der Bestätigung des Hauses die Befreiung von der SERAFE-Abgabe beantragen.
Ist eine Anzahlung zu leisten?

Ja, beim Eintritt wird gemäss den Aufenthaltsbedingungen eine Anzahlung von Fr. 5'000.– geleistet.

Wo beantragt man Ergänzungsleistungen?

Bei der regionalen AHV-Zweigstelle am Wohnort, mit dem offiziellen Formular. Alle Informationen finden Sie auf der Website der AHV-Ausgleichskasse Neuenburg.

Gibt es Besuchszeiten?

Ja, Besuche sind von 11.00 bis 17.00 Uhr möglich, vom späten Vormittag bis zum Nachmittag. Der Morgen ist der Pflege vorbehalten. Mehr erfahren

Kann ich mit meinem Angehörigen essen?

Ja, das Mittagessen steht Besuchenden für Fr. 15.– pro Person offen, mit Reservation 48 Stunden im Voraus, für bis zu 4 Personen. Aus Platzgründen empfangen wir nur eine Familie pro Tag. Die Direktion antwortet Ihnen innert 48 Stunden. Online reservieren

Wen kontaktiere ich für Auskünfte zur Gesundheit?

Unsere Pflegefachpersonen sind unter 032 753 85 75 von 13.00 bis 20.00 Uhr erreichbar.